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Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Heidelberger Beteiligungsholding AG an ihre Aktionäre |
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Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG Heidelberg, zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit ihrem freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot an ihre Aktionäre zum Erwerb von bis zu 730.000 eigenen Aktien vorgesehen ist. |
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Aktionäre der Heidelberger Beteiligungsholding AG werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um zum Erwerbsangebot und der Möglichkeit von dessen Download weitergeleitet zu werden. |
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Das auf den folgenden Seiten veröffentlichte Angebot der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum Erwerb von bis zu 730.000 Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG ("das Erwerbsangebot") wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. |
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Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer im Zusammenhang mit der Angebotsunterlage stehenden Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Unbeschadet der Tatsache, dass auf die Angebotsunterlage auf Grund der Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet weltweit zugegriffen werden kann, dürfen die Angebotsunterlage oder sonstige mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen nicht in Länder versandt oder dort verteilt, verbreitet oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. |
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Das Erwerbsangebot kann von allen Aktionären der Heidelberger Beteiligungsholding AG nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Erwerbsangeots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Aktionären der Heidelberger Beteiligungsholding AG ,die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage kommen und/oder das Erwerbsangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Erwerbsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. |
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