Deutscher Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschfätsjahr 2005

Vorstand und Aufsichtsrat haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" bisher nicht angewendet und werden diese bis auf weiteres nicht anwenden.
 
Vorstand und Aufsichtsrat sehen wie schon im Vorjahr die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex auf große Publikumsgesellschaften mit den entsprechend komplexen Strukturen zugeschnitten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat auch ohne Anwendung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
 
Heidelberg, im November 2005
 
net.IPO Aktiengesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat
 

 

 
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